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Aus der Satzung: § 2 Zweck des Vereins(1) Der OSGi UFG hat zum Ziel, die OSGi-Technologie im deutschsprachigen Raum bekannt zu machen und damit die Erfahrungen im Umgang mit dieser Technologie weiter zu geben. (2) Der OSGi UFG dient als Plattform (3) Der OSGi UFG beobachtet die Forschung. Entwicklung und wirtschaftliche Verwertung der OSGi-Technologie im deutschsprachigen Raum. (4) Der OSGi UFG bildet eine Schnittstelle zur OSGi Alliance und anderen nationalen OSGi-Users’-Foren. (5) Der OSGi UFG kooperiert eng mit weiteren Einrichtungen und Institutionen, insbesondere mit Blick auf die gemeinsame Interessenwahrnehmung und Standardisierung. (6) Thematische Schwerpunkte des OSGi UFG sind: a. Die OSGi-Technologie und die OSGi-Spezifikationen b. Anwendungen und Wertschöpfungsketten mit der OSGi-Technologie c. Dienstorientierte und andere Architekturen mit OSGi-Technologie (7) Abgeleitet aus den in §2, Abs. (6) aufgeführten Schwerpunkten gibt der OSGi UFG Anstöße für Politik, Wirtschaftsverbände, die Europäische Union und die Regulierungsbehörden. (8) Nach Vereinsgründung wird OSGi UFG umgehend einen Vertrag mit der OSGi Alliance Inc. vereinbaren, welcher dem OSGi UFG die Nutzung der Marken und Logos der OSGi Alliance Inc. einräumt, z.B. damit die Verwendung des Namens des Vereins nicht gegen gewerbliche Schutzrechte der OSGi Alliance Inc. verstößt. (9) Der Vorstand des OSGi UFG wird eine Richtlinie zur Einhaltung des Wettbewerbsrechts erstellen, die von allen Mitgliedern des OSGi UFG bei der Ausführung des Zwecks des OSGi UFG befolgt werden. |
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