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BeitragsordnungDie Beitragsordnung wurde auf der Gründungsversammlung am 09.09.2008 beschlossen. § 1 Höhe der Beiträge (1) Der jährliche Mitgliedsbeitrag für juristische Personen als Vollmitglied beträgt € 200,00. Für Universitäten und Non-Profit-Organisationen wird derselbe Betrag wie für natürliche Personen erhoben. § 2 Zahlungsweise Sparkasse Saarbrücken Hierbei ist jeweils der Mitgliedsname anzugeben. |
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